Titelbild Pfarrei Heilig Geist

Hinweisgeber

Hinweisgeberschutzgesetz – Einrichtung einer digitalen Meldestelle

Seit Ende 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Organisationen ab einer bestimmten Größe – darunter auch Kirchengemeinden – zur Einrichtung interner Meldestellen, über die auf mögliche Verstöße hingewiesen werden kann. Ziel ist der Schutz von Personen, die im beruflichen Umfeld Missstände melden.

Das Bistum Limburg hat zu diesem Zweck eine gemeinsame digitale Meldestelle eingerichtet. Die technische Umsetzung erfolgt durch den externen Dienstleister „Hinweisgeberexperte – Compliance Beratung + Service GmbH“. Diese Lösung ermöglicht es allen Mitarbeitenden sowie weiteren Personen, Hinweise anonym oder unter Nennung der eigenen Kontaktdaten zu übermitteln. Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt vertraulich, professionell und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Was kann gemeldet werden?
Meldungen können sich auf Rechtsverstöße oder unethisches Verhalten innerhalb der Organisation beziehen – zum Beispiel Diskriminierung, Datenschutzverstöße oder Korruption. Also Verstöße die sich im Arbeitskontext und nicht im privaten Umfeld abspielen.

Wie kann ein Hinweis abgegeben werden?
Die Meldestelle ist über die folgende Plattform erreichbar:

Weitere Informationen stellt das Bistum Limburg unter folgendem Link bereit:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre jeweilige Ansprechperson, Jens Herborn, oder an das Bistum Limburg unter: hinweise(at)bistumlimburg.de