Ergebnis der PGR-Wahl 2023
Die Pfarrei Heilig Geist Goldener Grund/Lahn hat ihren neuen PGR gewählt.
Gewählt wurden:
- Bieske, Patricia (Arfurt/Langhecke)
- Bittner, Silke (Runkel)
- Dittrich, Fabian (Kirberg/Werschau)
- Epstein, Sabine (Villmar/Aumenau)
- Fadler, Roland (Runkel)
- Feuerstein, Bernold (Villmar/Aumenau)
- Hasselbächer, Melanie (Oberbrechen)
- Holm, Christian (Villmar/Aumenau)
- Höhler, Maria Luise (Niederbrechen)
- Jung, Peter (Oberbrechen)
- Langusch, Dietmar (Runkel)
- Mardorf, Katharina (Niederbrechen)
- Saal-Partsch, Julia (Niederbrechen)
- Scheu, Ursula (Villmar/Aumenau)
- Schneider, Dörte (Kirberg/Werschau)
Von den 8.369 Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, haben 1.106 gewählt. Das macht eine Wahlbeteiligung von 13,22%. Das sind 7,89% weniger als zur PGR Wahl 2019. Hier lag die Wahlbeteiligung bei 21,11%.

Jugendsprecherwahl
In unserer Pfarrei engagieren sich viele junge Menschen in unterschiedlichen Bereichen. Deren Meinungen und Standpunkte werden durch den Jugendsprecher im Pfarrgemeinderat vertreten.
Im November dieses Jahres wird der Pfarrgemeinderat auch bei uns neu gewählt, in diesem Zuge steht also auch die Jugendsprecherwahl an!
Die Pfarrei Heilig Geist Goldener Grund/Lahn lädt alle Jugendlichen zwischen 14 und 26 Jahren zur Wahlversammlung ein:
Die Wahlversammlung findet am Freitag, den 8. Dezember 2023 um 19:30 Uhr im Zentralen Pfarrbüro in Oberbrechen (Frankfurter Strasse 50) statt.
Wer kann gewählt werden?
Alle Katholikinnen und Katholiken, die am Tag der Jugendsprecherwahl mindestens 16 Jahre alt sind und in der Pfarrei wohnen oder in der Jugendarbeit der Pfarrei aktiv sind.
Wie und wann kann jemand vorgeschlagen werden?
Ein Wahlvorschlag muss von fünf wahlberechtigten Jugendlichen oder einer anderen vorschlagsberechtigten Person unterschrieben sein (§ 5 Abs. 2 WO J) Wahlvorschläge können bis zum Beginn der Wahlversammlung beim Jugendwahlausschuss eingereicht werden (§ 5 Abs. 3 WO J). Vorgeschlagene Kandidat: innen erklären entweder schriftlich oder in der Wahlversammlung mündlich ihr Einverständnis mit der Kandidatur (§ 5 Abs. 4 WO J).